Die Behandlungskosten richten sich nach Dauer und Art der Therapie.
Die Behandlung erfolgt nach der z. Zt. gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH ).
Erstgespräch:
In der Regel betragen die Kosten für ein erstes ausführliches Gespräch und die dazugehörende Arzneimittelwahl 100 - 140 € für Erwachsene und 70 - 90 Euro für Kinder bis 12 Jahre. Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 1,5 - 3 Std.
Ein Nachlass für Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende, etc. ist nach Absprache möglich.
Folgetermine:
Je nach zeitlichem Aufwand fallen für die Folgetermine 40 - 60 € pro Termin an (Dauer 0,5 - 1,5 Std.). Der erste Folgetermin sollte ca. 6 Wochen nach dem Erstgespräch stattfinden und dient der Verlaufskontrolle. Weitere Folgetermine erfolgen in der Regel danach in größeren Abständen.
Telefongespräche:
Kurze Telefongespräche sind kostenfrei. Für zeitintensive Telefongespräche entstehen Kosten, entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Kostenerstattung:
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung und sog. Zusatzversicherung für so genannte Heilbehandlungen sind immer abhängig von dem jeweiligen Tarif, aber derzeit schon als Standartleistung bei den meisten privaten Versicherungsverträgen im Angebot enthalten.
Dabei erstatten die Kassen den im Tarif bezeichneten Satz gemäß des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist eine Richtlinie für die Kassen und Heilpraktiker. Die Kassen richten sich in Ihrer Erstattung nach diesem Tabellenwerk.
Der Erstattungsrahmen der Kassen findet sich im Überblick unter GebüH .
Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen dann Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt.
Dies gilt ähnlich auch für Beamte im Postdienst , nur zu anderen Sätzen und Bedingungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen generell keine Kostenerstattung der Behandlung durch Heilpraktiker vor.
Hier sind Zusatzversicherungen interessant, wollen aber gut abgewogen sein.
Wer auf Bevorzugung im Krankenhaus verzichtet und nur die Naturheilkunde abgesichert wissen will, der ist - abgesehen von einer etwas erhöhten Belastung zu Anfang der Behandlung - mit regelmäßig angesparten Beträgen zumeist adäquat versorgt.
Wen aber die erweiterte Versorgung im Krankenhaus und durch die Naturheilkunde interessiert, der ist mit einem Prämienvergleich verschiedener Versicherungsdienstleister gut beraten.
Wenn Sie sich für eine Zusatzversicherung interessieren lohnt es sich Erkundigungen bei den Verbraucherzentralen einzuholen und sich die Stellungnahmen der Stifung Warentest anzusehen.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Sie sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshandlungen etc.) aufbewahren!
© 2007
Heilpraktiker Philip Witt
Praxis für Klassische und Systematische Homöopathie
Durchschnitt 4, 20146 Hamburg
Tel. 040/555 71 301 und 0176 666 25 494